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MUKIFO G.Derflinger GmbH & Co KG
Max Derflinger
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Gerichtsstand: Landesgericht Wr.Neustadt
AGB`s
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Musikalische Kinderförderung Die Annahme der Anmeldung zum musikalischen Förderkurs nach MUKIFO – Philosophie begründet einen Vertrag zwischen dem gesetzlichen Vertreter des Kindes und dem MUKIFO Leiter, sowie die Verpflichtung zur Zahlung der anfallenden Gebühren mit Beginn der ersten Fördereinheit. Die Aufnahme von Kindern kann jederzeit erfolgen, sofern ein Förderplatz vorhanden ist. Zur Durchführung der im Vertrag festgelegten Dienste werden persönliche Daten der Vertragsnehmer in der MUKIFO Datenbank gespeichert. Der MUKIFO - Leiter und in der Folge die MUKIFO Zentrale erklären ausdrücklich, dass die Daten nicht zweckwidrig verwendet werden, das Datengeheimnis gewahrt wird und darüber hinaus die Mitarbeiter entsprechend verpflichtet werden, soweit dies gesetzlich notwendig ist. 1. Organisation A. Die musikalische Kinderförderung nach MUKIFO Philosophie erfolgt ausschließlich im Kindergarten oder Kindergarten ähnlichen Institutionen und wird vom MUKIFO Leiter oder einem qualifizierten Betreuer geleitet. B. Gruppengröße und Fördereinheiten sind abhängig vom Seminarinhalt und werden im einschlägen Prospekt, der Seminarbeschreibung oder in der Homepage veröffentlicht. D. In Anlehnung an die Unterrichtseinteilung in allgemein bildenden Schulen, können Förderkurse in den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen entfallen. 2. Gebühren, Zahlungsbedingungen a. Die Kursgebühren wie sie in der MUKIFO Homepage veröffentlicht werden, gelten als „unverbindlich empfoh lene Richtpreise“ für MUKIFO Leiter. 3. Ausfall von Fördereinheiten a. Fallen Fördereinheiten, durch Versäumnis eines Kindes aus, können diese nicht nachgeholt werden Ein zeitanteiliger Gebührenabzug ist nicht statthaft. Liegt eine längere Erkrankung des Kindes
vor, so wird bei Vorlage eines ärztlichen Attestes, ab der 5. Ausfallwoche die Gebühr zeitanteilig erstattet. Eine Kürzung der Gebührenrechnung ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde über den
entsprechenden Betrag eine Gutschrift ausgestellt. 4. Haftung 1. Die Haftung des MUKIFO-Leiters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 5. Kündigung a. Der Unterrichtsvertrag kann zum Ende des ersten und des dritten Quartals eines Kalenderjahres mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich (Poststempel) gegenüber dem umseitig genannten
MUKIFO-Leiter gekündigt werden. Die Kündigung muss fristgerecht (Poststempel) per Einschreiben erfolgen.
b. Sonderkündigungsrecht: Kinder, die in eine Vorschule oder ordentliche Schule wechseln haben das Recht, unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum 31 07. per Einschreiben zu kündigen. c. Eine außerordentliche Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist im Sinne dieser AGB mit sechs- wöchiger Frist möglich. Ein MUKIFO-Leiter-/Betreuerwechsel ist kein wichtiger Grund im Sinne dieser AGB. Maßgebliche Angelegenheiten sowie zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Auf das Vertragsverhältnis ist jeweilig das Recht jenes Landes, in dem der Unterricht stattfindet anzuwenden. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig der Sitz des MUKIFO-Leiters. |
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